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Kostenübernahme Krankenkasse

Kostenübernahme der Magenverkleinerung durch die Krankenkasse

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Operation?
Die Adipositas wurde mittlerweile als Krankheit anerkannt. Trotzdem wird die Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung nur in Einzelfällen durch die Krankenkasse genehmigt. Es müssen bestimmte festgelegte Voraussetzungen für eine eventuelle Bewilligung erfüllt sein. Zu diesen gehören u.a.:

  • BMI größer als 40
  • oder BMI größer als 35 , mit Begleiterkrankungen bestehendes Übergewicht seit mehr als 3 Jahren
  • Alter zwischen 18 und 65
  • mindestens zwei erfolglose Diätversuche, Kuren etc. wenn möglich unter ärztlicher Anleitung
  • keine Suchterkrankungen

Wenn diverse Versuche zur Gewichtsabnahme bei Adipositas und extremen Übergewicht, gescheitert sind und dies nachgewiesen werden kann, können Krankenkassen eine Magenverkleinerung übernehmen.

Jedoch ist der Versicherte verpflichtet zunächst einmal, über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten,  verschiedene Diäten auszuprobieren, Bewegungstherapien und Ernährungstherapien in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollte der Versicherte unter Umständen eine Psychotherapie durchlaufen oder aber stationäre Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen.  Damit die Krankenkasse die Kosten bei einer Magenverkleinerung Operation in Deutschland übernimmt, muss in jedem Fall nachgewiesen werden können, dass man bereits die o.g. Maßnahmen ergriffen hat und diese versagt haben.

Vor allem muss die Bereitschaft erkennbar sein, dass die Ernährungs-und Lebensgewohnheiten nach der Magenverkleinerung umgestellt werden.

Für nähere Informationen fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse.

Da die von uns vermittelten Eingriffe in der Türkei stattfinden, übernehmen die Krankenkassen für diese, die Kosten in keinem Fall.

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